Austauschjahr in Spanien - Voraussetzungen
Damit Flamenco Sprachreisen
einen Schüler als Programmteilnehmer für das Austauschjahr in Spanien
akzeptiert, sind folgende weitere Unterlagen nötig:
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INTERVIEW –
Austauschjahr in Spanien
Hier wird der Schüler als
potentieller Teilnehmer am Programm „Schuljahr in Spanien – High School Year
in Spain“ persönlich auf Englisch oder Spanisch interviewt. Es gilt
festzustellen, ob der Schüler für das Austauschjahr in Spanien geeignet ist
und auf welchem Sprachniveau sich der Schüler befindet. Grundsätzlich soll
das Interview auf Spanisch durchgeführt werden; wenn dies aufgrund fehlender
Sprachkenntnisse des Schülers nicht möglich ist, wird das Interview für das
Schuljahr in Spanien auf Englisch durchgeführt.
·
Persönliche
Bewerbung des Schülers – Austauschjahr Spanien
Die persönliche Bewerbung des
Schülers setzt sich aus einem ausgefüllten Formular über persönliche Daten,
einem persönlichen Brief an die Gastfamilie für sein Austauschjahr in
Spanien und einer Fotocollage zusammen. Weiters wird auch erwartet, dass
sich die leiblichen Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten des
Austauschschülers mit einem kurzen Schreiben an die zukünftige Gastfamilie
in Spanien wenden.
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Empfehlungsschreiben eines Professors – Austauschjahr Spanien
Das vorgefertigte Formular über
eine Empfehlung für die Teilnahme am Programm „Schuljahr in Spanien – High
School Year in Spain“ kann von einem beliebigen Professor des
Austauschschülers vorgenommen werden.
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Transkript und
Übersicht der Zeugnisnoten – Austauschjahr Spanien
Beim Transkript werden die
österreichischen Schulnoten des Austauschschülers in das spanische
Schulnotensystem „übersetzt“. Es wurde eine Vorlage erstellt, welche vom
Teilnehmer am Programm „Schuljahr in Spanien – High School Year in Spain“
ausgefüllt, vom Direktor der Heimatschule unterzeichnet und mit dem
Schulstempel versehen werden muss. Damit der Austauschschüler an einer
spanischen Schule angemeldet werden darf, ist eine Bevollmächtigung vom
spanischen Bildungs- und Kulturministerium notwendig. Die Bevollmächtigung
für den Schulbesuch in Spanien wird nur gegen die Vorlage des
Schulnotentranskripts der letzten drei Schuljahre und einer beglaubigten
Kopie des Reisepasses des Austauschschülers erteilt. Mit der
Bevollmächtigung muss jede spanische Schule den Austauschschüler für das
Schuljahr in Spanien akzeptieren.
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Beglaubigte Kopie
des Reisepasses – Austauschjahr Spanien
Die beglaubigte Kopie des
Reisepasses erhält der Austauschschüler beim spanischen Konsulat in
Österreich.
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Tipp: Austauschjahr, Highschool sowie Schüleraustausch
Ärztliches Attest
– Austauschjahr Spanien
Das ärztliche Attest dient als
Informationsquelle für die Organisation, die Schule und die Gastfamilie
während Austauschschüler ein Schuljahr in Spanien verbringt. In einem
Notfall können diese Daten einem spanischen Arzt zur Verfügung gestellt
werden.
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Akzeptanz der
Programmregeln – Austauschjahr Spanien
Unsere Partnerorganisaiton hat für
die Programmteilnehmer „Schuljahr in Spanien – High School Year in Spain“
eine Reihe von Regeln aufgestellt. Der Austauschschüler hat diese Regeln zu
seiner eigenen Sicherheit mit seiner Unterschrift zu akzeptieren. Liegt
während des Schuljahres in Spanien ein grober Verstoß gegen die
Programmregeln vor, kann der Austauschschüler nach einer Verwarnung vom
Programm „Schuljahr in Spanien – High School Year in Spain“ ausgeschlossen
und nach Hause gesandt werden.
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Autorisierungen –
Austauschjahr Spanien
Zur Absicherung der Organisation
und zum Schutz des Schülers sind Autorisierungen und
Einverständniserklärungen von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten des
Austasuchschülers für die Teilnahme am Programm „Schuljahr in Spanien – High
School Year in Spain“ zu unterzeichnen. Diese beinhalten
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Bevollmächtigung für die
ärztliche Behandlung des Austauschschülers in Spanien,
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Zustimmung und Beaufsichtigung
während der Teilnahme am Programm „Schuljahr in Spanien – High School
Year in Spain“
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Erlaubniserteilung an den
Schüler für die Reise nach Spanien und für das Austauschjahr in Spanien
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Bestätigung über finanzielle
Absicherung für den Austauschschüler und
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Bestätigung über bestehende
Sozialkrankenversicherung des Austauschschülers
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