Sprachreisen
Hier finden Sie Informationen zum Austauschjahr Spanien

Austauschjahr in Spanien - Voraussetzungen

 

Damit Flamenco Sprachreisen einen Schüler als Programmteilnehmer für das Austauschjahr in Spanien akzeptiert, sind folgende weitere Unterlagen nötig:

 

·        INTERVIEW – Austauschjahr in Spanien

Hier wird der Schüler als potentieller Teilnehmer am Programm „Schuljahr in Spanien – High School Year in Spain“ persönlich auf Englisch oder Spanisch interviewt. Es gilt festzustellen, ob der Schüler für das Austauschjahr in Spanien geeignet ist und auf welchem Sprachniveau sich der Schüler befindet. Grundsätzlich soll das Interview auf Spanisch durchgeführt werden; wenn dies aufgrund fehlender Sprachkenntnisse des Schülers nicht möglich ist, wird das Interview für das Schuljahr in Spanien auf Englisch durchgeführt.

 

·        Persönliche Bewerbung des Schülers – Austauschjahr Spanien

Die persönliche Bewerbung des Schülers setzt sich aus einem ausgefüllten Formular über persönliche Daten, einem persönlichen Brief an die Gastfamilie für sein Austauschjahr in Spanien und einer Fotocollage zusammen. Weiters wird auch erwartet, dass sich die leiblichen Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten des Austauschschülers mit einem kurzen Schreiben an die zukünftige Gastfamilie in Spanien wenden.

 

·        Empfehlungsschreiben eines Professors – Austauschjahr Spanien

Das vorgefertigte Formular über eine Empfehlung für die Teilnahme am Programm „Schuljahr in Spanien – High School Year in Spain“ kann von einem beliebigen Professor des Austauschschülers vorgenommen werden.

 

·        Transkript und Übersicht der Zeugnisnoten – Austauschjahr Spanien

Beim Transkript werden die österreichischen Schulnoten des Austauschschülers  in das spanische Schulnotensystem „übersetzt“. Es wurde eine Vorlage erstellt, welche vom Teilnehmer am Programm „Schuljahr in Spanien – High School Year in Spain“ ausgefüllt, vom Direktor der Heimatschule unterzeichnet und mit dem Schulstempel versehen werden muss. Damit der Austauschschüler an einer spanischen Schule angemeldet werden darf, ist eine Bevollmächtigung vom spanischen Bildungs- und Kulturministerium notwendig. Die Bevollmächtigung für den Schulbesuch in Spanien wird nur gegen die Vorlage des Schulnotentranskripts der letzten drei Schuljahre und einer beglaubigten Kopie des Reisepasses des Austauschschülers erteilt. Mit der Bevollmächtigung muss jede spanische Schule den Austauschschüler für das Schuljahr in Spanien akzeptieren.

 

·        Beglaubigte Kopie des Reisepasses – Austauschjahr Spanien

Die beglaubigte Kopie des Reisepasses erhält der Austauschschüler beim spanischen Konsulat in Österreich.

 

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Tipp: Austauschjahr, Highschool sowie Schüleraustausch

Ärztliches Attest – Austauschjahr Spanien

Das ärztliche Attest dient als Informationsquelle für die Organisation, die Schule und die Gastfamilie während Austauschschüler ein Schuljahr in Spanien verbringt. In einem Notfall können diese Daten einem spanischen Arzt zur Verfügung gestellt werden.

 

·        Akzeptanz der Programmregeln – Austauschjahr Spanien

Unsere Partnerorganisaiton hat für die Programmteilnehmer „Schuljahr in Spanien – High School Year in Spain“ eine Reihe von Regeln aufgestellt. Der Austauschschüler hat diese Regeln zu seiner eigenen Sicherheit mit seiner Unterschrift zu akzeptieren. Liegt während des Schuljahres in Spanien ein grober Verstoß gegen die Programmregeln vor, kann der Austauschschüler nach einer Verwarnung vom Programm „Schuljahr in Spanien – High School Year in Spain“ ausgeschlossen und nach Hause gesandt werden.

 

·        Autorisierungen – Austauschjahr Spanien

Zur Absicherung der Organisation und zum Schutz des Schülers sind Autorisierungen und Einverständniserklärungen von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten des Austasuchschülers für die Teilnahme am Programm „Schuljahr in Spanien – High School Year in Spain“ zu unterzeichnen. Diese beinhalten

  • Bevollmächtigung für die ärztliche Behandlung des Austauschschülers in Spanien,
  • Zustimmung und Beaufsichtigung während der Teilnahme am Programm „Schuljahr in Spanien – High School Year in Spain“
  • Erlaubniserteilung an den Schüler für die Reise nach Spanien und für das Austauschjahr in Spanien
  • Bestätigung über finanzielle Absicherung für den Austauschschüler und
  • Bestätigung über bestehende Sozialkrankenversicherung des Austauschschülers

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